AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltend für Dienstleistungen von DOG & HORSE Unit im Bereich Hundetraining, Hund & Pferd im Alltag, Grooming & Pflege sowie ergänzenden Dienstleistungen.
Stand: 09.03.2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen von DOG & HORSE Unit im Bereich Hundetraining sowie Hund & Pferd im Alltag. Vertragspartner ist Tobias Gasser. Trainings können durch Tobias Gasser und/oder Melanie Gasser durchgeführt werden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Terminvereinbarung (schriftlich, mündlich oder elektronisch – z.B. per E-Mail, SMS oder WhatsApp) zwischen dem Kunden und Tobias Gasser (DOG & HORSE Unit) zustande.
3. Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflicht
Der Halter bestätigt, dass sein Hund bzw. Pferd gesund ist und keine Erkrankungen vorliegen, welche die Teilnahme am Training ausschliessen oder erheblich einschränken. Für Hunde ist eine gültige Haftpflichtversicherung Voraussetzung.
Der Kunde verpflichtet sich, DOG & HORSE Unit vor Trainingsbeginn über bekannte Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionsverhalten, frühere Beissvorfälle oder besondere Risiken zu informieren. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten.
4. Verantwortung und Haftung
Der Halter bleibt während des gesamten Trainings verantwortlich für sein Tier und sein Handeln. Der Kunde haftet für Schäden oder Verletzungen, die durch ihn selbst und/oder sein Tier verursacht werden.
DOG & HORSE Unit verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Trainingserfolg wesentlich von der Mitarbeit des Halters sowie individuellen Faktoren (Tier, Umfeld, Trainingskonsequenz) abhängt.
5. Sicherheit, Tierschutz und Trainingsabbruch
DOG & HORSE Unit behält sich vor, Trainings zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn Sicherheit, Tierwohl oder Tierschutz gefährdet sind oder relevante Informationen vorab nicht offengelegt wurden.
6. Termine, Absagen und Verschiebungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann das Training vollständig in Rechnung gestellt werden.
In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit oder Notfall) kann nach Ermessen von DOG & HORSE Unit eine kulante Lösung gefunden werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Verschiebungen durch DOG & HORSE Unit (z.B. Witterung, Sicherheitsgründe oder unvorhersehbare Umstände) sind möglich. Bereits bezahlte Leistungen werden gutgeschrieben und mit einem Folgetermin verrechnet.
7. Preise und Zahlung
Es gelten die jeweils vereinbarten Preise. DOG & HORSE Unit ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Einzelstunden sind – je nach Absprache – bar, per TWINT oder auf Rechnung zu bezahlen. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen.
8. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- oder Videoaufnahmen im Rahmen des Trainings erfolgen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person. Eine Veröffentlichung (z.B. Website oder Social Media) erfolgt ausschliesslich nach vorheriger Einwilligung.
Aufnahmen des Trainings durch Teilnehmer dürfen ohne vorherige Zustimmung von DOG & HORSE Unit nicht veröffentlicht oder zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.
9. Pakete, Abonnemente, Grooming und Bonuskarten
DOG & HORSE Unit bietet neben Einzelleistungen auch Mehrfachkarten, Pakete, Abonnemente sowie Bonuskarten für verschiedene Dienstleistungen an. Dazu gehören insbesondere Trainingsangebote für Hunde und Pferde, Grooming-Leistungen sowie weitere ergänzende Angebote.
a) Pakete und Abonnemente
Pakete und Abonnemente beinhalten eine im Voraus bezahlte Anzahl an Einheiten oder Leistungen (z. B. Trainingslektionen oder Grooming-Termine).
Die Einheiten sind grundsätzlich ohne feste Ablaufzeit gültig. Eine Nutzung innerhalb eines angemessenen Zeitraums wird jedoch empfohlen, um eine sinnvolle und kontinuierliche Betreuung sowie ein optimales Ergebnis zu gewährleisten.
Die Einheiten sind grundsätzlich personenbezogen und nicht frei übertragbar. In begründeten Ausnahmefällen kann nach Absprache eine individuelle Lösung gefunden werden.
Eine Rückerstattung bereits bezahlter, nicht genutzter Einheiten ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen (z. B. bei Krankheit, Unfall oder vergleichbaren Situationen) kann eine einvernehmliche Lösung geprüft werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
b) Grooming-Leistungen
Grooming-Angebote können ebenfalls in Form von Einzelterminen oder Paketen bezogen werden. Für gebuchte Termine gelten die allgemeinen Regelungen zu Terminvereinbarung und Absage gemäss diesen AGB.
Bei im Voraus bezahlten Grooming-Paketen gelten die Bestimmungen zu Paketen und Abonnementen sinngemäss.
c) Bonuskarten
Bonuskarten stellen ein freiwilliges Treueangebot dar und ermöglichen nach einer bestimmten Anzahl von in Anspruch genommenen Leistungen den Erhalt von zusätzlichen Leistungen oder Vergünstigungen.
Bonuskarten haben keinen Geldwert und können weder ausbezahlt noch übertragen werden.
Ein Anspruch auf die Ausstellung oder Weiterführung einer Bonuskarte besteht nicht. DOG & HORSE Unit behält sich vor, Bonusprogramme jederzeit anzupassen oder einzustellen.
10. Datenschutz
Personendaten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Organisation und Durchführung der Trainingsleistungen sowie zur Kommunikation mit dem Kunden verwendet. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Tobias Gasser.