Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltend für Dienstleistungen von Dog & Horse Unit (Hundetraining und Pferdetraining).
Stand: 18.04.2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen von Dog & Horse Unit im Bereich Hundetraining sowie Pferdetraining. Vertragspartner ist Tobias Gasser. Trainings können durch Tobias Gasser und/oder Melanie Gasser durchgeführt werden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Terminvereinbarung (schriftlich, mündlich oder elektronisch – z.B. per E-Mail, SMS oder WhatsApp) zwischen dem Kunden und Tobias Gasser (Dog & Horse Unit) zustande.
3. Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflicht
Der Halter bestätigt, dass sein Hund bzw. Pferd gesund ist und keine Erkrankungen vorliegen, welche die Teilnahme am Training ausschliessen oder erheblich einschränken. Für Hunde ist eine gültige Haftpflichtversicherung Voraussetzung.
Der Kunde verpflichtet sich, Dog & Horse Unit vor Trainingsbeginn über bekannte Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionsverhalten, frühere Beissvorfälle oder besondere Risiken zu informieren.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten.
4. Verantwortung und Haftung
Der Halter bleibt während des gesamten Trainings verantwortlich für sein Tier und sein Handeln. Der Kunde haftet für Schäden oder Verletzungen, die durch ihn selbst und/oder sein Tier verursacht werden.
Dog & Horse Unit verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Trainingserfolg wesentlich von der Mitarbeit des Halters sowie individuellen Faktoren (Tier, Umfeld, Trainingskonsequenz) abhängt.
5. Sicherheit, Tierschutz und Trainingsabbruch
Dog & Horse Unit behält sich vor, Trainings zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn Sicherheit, Tierwohl oder Tierschutz gefährdet sind oder relevante Informationen vorab nicht offengelegt wurden.
6. Termine, Absagen und Verschiebungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann das Training vollständig in Rechnung gestellt werden.
In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit oder Notfall) kann nach Ermessen von Dog & Horse Unit eine kulante Lösung gefunden werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Verschiebungen durch Dog & Horse Unit (z.B. Witterung, Sicherheitsgründe oder unvorhersehbare Umstände) sind möglich. Bereits bezahlte Leistungen werden gutgeschrieben und mit einem Folgetermin verrechnet.
7. Preise und Zahlung
Es gelten die jeweils vereinbarten Preise. Dog & Horse Unit ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Einzelstunden sind – je nach Absprache – bar, per TWINT oder auf Rechnung zu bezahlen. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen.
8. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- oder Videoaufnahmen im Rahmen des Trainings erfolgen nur mit ausdrücklicher Zustimmung
der betroffenen Person. Eine Veröffentlichung (z.B. Website oder Social Media)
erfolgt ausschliesslich nach vorheriger Einwilligung.
Aufnahmen des Trainings durch Teilnehmer dürfen ohne vorherige Zustimmung von Dog & Horse Unit nicht veröffentlicht oder zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.
9. Datenschutz
Personendaten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Organisation und Durchführung der Trainingsleistungen sowie zur Kommunikation mit dem Kunden verwendet. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Tobias Gasser.